Industriedemontage & Industrierückbau / Tankdemontage und Entsorgung
Durch Innovationen in der Fertigungstechnik, Umstellungen in der Produktion sowie den Ersatz von ausgedienten Komponenten in bestehenden Produktionsanlagen kann eine teilweise Demontage oder den Rückbau der kompletten Anlage erforderlich werden. Für solche Industrierückbauten sind vielfältige Bestimmungen, Gesetze und Entsorgungsrichtlinien zu beachten. Gleichzeitig sollen die veralteten Anlagen(teile) schnell demontiert werden um die Industriefläche wieder für neue Anlagen nutzbar zu machen.
Bei Anlagen(teilen), wie Tanks und Leitungen, welche mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung kommen, besteht eine Fachbetriebspflicht nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für eine fachgerechte, umweltfreundliche und kostengünstige Verwertung und Beseitigung von kontaminierten (Wert-)Stoffen werden derartige Industrierückbauten durch speziell dafür qualifizierte Mitarbeiter begleitet (Zertifizierung zum Abfallbeauftragten nach § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).