Sanierung des Auffangbeckens aus Beton (WHG-Wanne) eines Industrie Großtanks
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen. Die Barriere muss so dimensioniert sein, dass das maximale Lagervolumen des Tanks aufgefangen werden kann. Sie muss dem Druck statisch standhalten und sie muss gegenüber dem Medium (wassergefährdenden Stoffen) undurchlässig, also dicht sein.
Hier: Sanierung der Auffangwanne/ des Auffangbeckens aus Beton in dem ein Flachbodentank aufgestellt ist. Die durch Alterung und Witterungseinflüsse entstandenen Schäden können hier mittels einer zugel. WHG-Beschichtung durch einen Fachbetrieb behoben werden. Für solche Arbeiten besteht eine Fachbetriebspflicht, deren Eignung im Zuge der Überprüfung/Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft wird.