Sanierung des Auffangbeckens aus Beton (WHG-Wanne) eines Industrie Großtanks

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen. Die Barriere muss so dimensioniert sein, dass das maximale Lagervolumen des Tanks aufgefangen werden kann. Sie muss dem Druck statisch standhalten und sie muss gegenüber dem Medium (wassergefährdenden Stoffen) undurchlässig, also dicht sein.

Hier: Sanierung der Auffangwanne/ des Auffangbeckens aus Beton in dem ein Flachbodentank aufgestellt ist. Die durch Alterung und Witterungseinflüsse entstandenen Schäden können hier mittels einer zugel. WHG-Beschichtung durch einen Fachbetrieb behoben werden. Für solche Arbeiten besteht eine Fachbetriebspflicht, deren Eignung im Zuge der Überprüfung/Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft wird.

Flachbodentanks/Grosstanks mit Auffangwanne aus Stahlbeton
Nach entsprechender Vorbereitung des Beton-Untergrunds durch Kugelstrahlen und Schleifen können die einzelnen Schichten aufgetragen werden
Blick in den Auffangraum nach der Grundschicht des nach WHG zugel. Beschichtungssystems
Blick in die Auffangwanne nach ausführen der zweiten Schicht
nach WHG beschichteter Auffangraum für die Flachbodentanks
Neu beschichtete Auffangwanne (nach WHG)