Installation & Inbetriebnahme (mit Generalinspektion) eines neuen Ölabscheiders bei einer neu errichteten Hafenmeisterei
Die im Ölabscheider abgetrennten Leichtflüssigkeiten werden im Abscheider zurückgehalten und bis zu einer bestimmten Menge/Volumen abgeschieden bzw. zurückgehalten. Die mögliche, maximal zulässige Speichermenge an Leichtflüssigkeiten hängt vom Modell/Typ des jeweiligen Ölabscheiders ab. In der baurechtlichen Zulassung einer Anlage ist das Speichervolumen für Leichtflüssigkeiten angegeben. Zur Prüfung des aktuellen Volumens an Leichtflüssigkeit, welche im Abscheider zurückgehalten wird, ist die Ölschichtdicke regelmäßig zu überwachen. Für diese Überwachung ist der Betreiber verantwortlich, er hat darüber ein Betriebstagebuch zu führen. Über einen Sensor kann eine permanente Überwachung des Leichtflüssigkeitsvolumens sichergestellt werden. Dabei wird ein Sensor genutzt, welcher permanent die Ölschichtdicke misst. Bei Überschreiten der einzustellenden Warngrenze erfolgt ein optisches und akustisches Warnsignal am angeschlossenen Steuergerät.
Durch eine Verstopfung des Abflusses im Ölabscheider könnte die aufschwimmende (abgeschiedene) Leichtflüssigkeit über den Deckel des Ölabscheiders in die Umwelt gelangen. Um dies zu verhindern bedient man sich einer Wasserstandsüberwachung, welche über einen weiteren Sensor erfolgen kann. Der Niveausensor wird ebenfalls an die Steuerung zur Ölschichtdickenüberwachung angeschlossen, um im Bedarfsfall den Betreiber rechtzeitig akustisch und visuell zu warnen.