Entleerung, Reinigung, Entsorgung von Sammelbecken für ölhaltiges Waschwasser bei Mineralöl- und Treibstofflager
Mineralölhaltige Abwässer und Abfälle dürfen nicht in die kommunale Abwasserbehandlung (öffentliches Kanalsystem) eingeleitet werden. Die Entsorgung solcher Abwässer und Abfälle darf ausschließlich von dafür zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Der Transport und die Entsorgung sind über das jeweils einschlägige Verfahren anzumelden und zu dokumentieren. Ab einer Abfallmenge von mehr als 20 Tonnen pro Jahr gefährlicher Abfall ist ein Entsorgungsnachweis ggf. Sammelentsorgungsnachweis zu führen. Die Dokumentation erfolgt dabei über einen Übernahmeschein bzw. Begleitschein in Verbindung mit der elektronischen Datenübermittlung.