WHG Dichtprüfung eines hydraulischen Aufzugs
Eine hydraulisch angetriebene Aufzugsanlage fällt neben den Sicherheitsvorschriften auch unter die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS bzw. AwSV). Zum Schutz des Grundwassers muss die Anlage zwei Barrieren gegen ein Eindringen des wassergefährdenden Öls in das Erdreich vorweisen. In der Regel wird dies über ein sogenanntes Erdschutzrohr als Auffangwanne für den Hubzylinder gelöst. Bei der wiederkehrenden Prüfung durch Ihre zugelassene Überwachungsstelle, ZÜS (z. B. TÜV, Dekra oder GTÜ) benötigt der prüfende Sachverständige auch eine entsprechende Prüfung der Dichtheit. Eine mangelfreie Prüfung Ihrer Anlage kann nur über ein funktionsfähiges, also dichtes Erdschutzrohr erfolgen. Wer mögliche Verunreinigungen vorher reinigt und vorab die Dichtheit durch einen zugelassenen Fachbetrieb prüfen lässt, kann solche Mängel im Vorfeld beheben und eine kostenpflichtige Nachprüfung oftmals umgehen. Hier: Serviceteam bei Dichtprüfung eines hydraulischen Aufzugs.