WHG Dichtprüfung eines hydraulischen Aufzugs

Eine hydraulisch angetriebene Aufzugsanlage fällt neben den Sicherheitsvorschriften auch unter die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS bzw. AwSV). Zum Schutz des Grundwassers muss die Anlage zwei Barrieren gegen ein Eindringen des wassergefährdenden Öls in das Erdreich vorweisen. In der Regel wird dies über ein sogenanntes Erdschutzrohr als Auffangwanne für den Hubzylinder gelöst. Bei der wiederkehrenden Prüfung durch Ihre zugelassene Überwachungsstelle, ZÜS (z. B. TÜV, Dekra oder GTÜ) benötigt der prüfende Sachverständige auch eine entsprechende Prüfung der Dichtheit. Eine mangelfreie Prüfung Ihrer Anlage kann nur über ein funktionsfähiges, also dichtes Erdschutzrohr erfolgen. Wer mögliche Verunreinigungen vorher reinigt und vorab die Dichtheit durch einen zugelassenen Fachbetrieb prüfen lässt, kann solche Mängel im Vorfeld beheben und eine kostenpflichtige Nachprüfung oftmals umgehen. Hier: Serviceteam bei Dichtprüfung eines hydraulischen Aufzugs.

Montageteam bei einer Dichtprüfung eines hydraulischen Lastaufzugs
Messsonde wird im Erdschutzrohr (für die Prüfung mit Flüssigkeit gefüllt) entsprechend den Vorgaben aus der Prüfsoftware angebracht/justiert
Aufbau des Messequipements (Sensorik) am Erdschutzrohr
Monteur bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung nach DIN 1610
Nach erfolgtem Prüflauf wird die Flüssigkeit wieder abgesaugt und das Erdschutzrohr trocken gelegt
Absaugen und fachgerechte Entsorgung der Prüfflüssigkeit erfolgt über Saugwagen