Sanierung von Klär- und Färbereibecken für die Industrie
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen nicht die Besorgnis bestehen darf, dass sich die Eigenschaften von Gewässern nachteilig verändern. Dementsprechend unterliegen die Anlagen (Auffangbecken / Leitungssysteme / Lagerbehälter / Tanks) besonderen, festgelegten Sicherheitsanforderungen sowie Prüfungen und Abnahmen durch unabhängige Sachverständige.
Hier: Grundsanierung eines Färbereibeckens im Industrieumfeld. Entsorgung des Mediums, sowie der alten Beckenwandauskleidung. Neuauskleidung des Beckens mit abschließender Dichtheitsprüfung und Inbetriebnahme.
Konfektionieren der neuen Auskleidung durch Teilstücke, welche dann über ein zugelassenes Verfahren verschweißt werden