Sanierung von Klär- und Färbereibecken für die Industrie

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen nicht die Besorgnis bestehen darf, dass sich die Eigenschaften von Gewässern nachteilig verändern. Dementsprechend unterliegen die Anlagen (Auffangbecken / Leitungssysteme / Lagerbehälter / Tanks) besonderen, festgelegten Sicherheitsanforderungen sowie Prüfungen und Abnahmen durch unabhängige Sachverständige.

Hier: Grundsanierung eines Färbereibeckens im Industrieumfeld. Entsorgung des Mediums, sowie der alten Beckenwandauskleidung. Neuauskleidung des Beckens mit abschließender Dichtheitsprüfung und Inbetriebnahme.

Zu sanierendes Färberei- und Klärbecken (vorher)
Zu sanierendes Färbere.- und Klärbecken (vorher) Rohre
Entleeren des Beckens und Entsorgen der Abwässer aus der Färberei
Reinigung des Beckens für die Demontage und Entsorgung
Demontage der gereinigten Beckenauskleidung
Demontage der alten, schadhaften Beckenauskleidung und Isolation
Demontage der alten, schadhaften Beckenauskleidung und Isolation
Becken mit Demontierter Wandauskleidung, zur Entsorgung
neue Isolation als Vorbereiten des Beckens (Untergrunds) für die neue Auskleidung
Becken mit Flies ausgekleidet, vorbereitet für die Folienauskleidung
Konfektionieren der neuen Auskleidung durch Teilstücke, welche dann über ein zugelassenes Verfahren verschweißt werden
Neu ausgekleidetes Becken mit verschweißten Nähten