Dichtheitsnachweis für Anschlussleitungen/Druckleitungen – auch bei privaten Haushalten

In der neuen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), legt der Gesetzgeber bundeseinheitlich fest, dass alle Grundstücks- und Hausbesitzer die Dichtheit Ihrer Anschlussleitungen nachweisen müssen. WHG §60 Abs. 1 und 2 begründet die Prüfpflicht für die Grundstücksentwässerungsleitungen (auch Hausanschlussleitungen oder Grundleitungen genannt). Nach dieser Vorschrift dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden (§ 60 Abs. 1 WHG). Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Anforderungen, müssen die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchgeführt werden (§ 60 Abs. 2 WHG).

Hier: Als zugelassener WHG-Betrieb übernehmen wir die Prüfungen und gegebenenfalls die Abdichtung undichter Stellen. Zum Abschluss der Arbeiten wird nochmals auf Dichtheit geprüft, der Kunde erhält als Nachweis einen entsprechenden Prüfbericht.

Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung (vom Hausanschluss zur Gründstücksgrenze bzw. Übergang ins Kanalsystem der Gemeinde