Steinmehlverfüllung eines stillgelegten Erdtanks zur Absicherung gegen Einsturz

Bei der Stilllegung von Erdtanks ist zu beachten, dass die ordnungsgemäße Ausführung des WHG-Fachbetriebs, durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft und abgenommen werden muss. Erst nach dieser Abnahme ist der Betreiber von der (gewöhnlich) fünfjährlich wiederkehrenden Prüfpflicht des Erdtanks befreit. Sollte der Tank in bzw. unterhalb eines überfahrenen Bereichs liegen, ist eine Verfüllung des Tanks erforderlich damit in Zukunft (wenn der Tank längst vergessen ist) kein Unfall aufgrund einer Durchrostung und Einbruch der Tankwandung passieren kann.

Tanks in Hofeinfahrten und wie in nachfolgendem Fall auf bzw. unterhalb von Parkflächen sind immer zu entfernen oder alternativ (hier mit Steinmehl) zu verfüllen.

Montage der Verfüllvorrichtung
Deckel zum Einblasen des Steinmehls und Filterung der Abluft
Montierte Vorrichtung zum Einblasen
Silofahrzeug / Verfüllvorgang